Eine Abizeitung hält eure gemeinsame Schulzeit fest. Damit aus einer schönen Erinnerung kein Ärger wird, lohnt sich vor dem Druck ein Blick auf Impressum, Fotos und persönliche Inhalte. Vieles könnt ihr schon beim Sammeln der Beiträge klären.
Dieser Leitfaden hilft euch bei der Vorbereitung einer gedruckten Abizeitung in Deutschland. Welche Pflichten im Einzelfall gelten, hängt unter anderem vom Bundesland, der Herausgeberschaft und der Verbreitung ab. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei unklaren Fällen solltet ihr fachkundigen Rat einholen.
Stand: 29. September 2026.
Braucht eine Abizeitung ein Impressum?
Plant für eure Abizeitung ein Impressum ein und prüft die Vorgaben eures Bundeslandes. Eine pauschale Antwort für jede Abschlusszeitung wäre ungenau: Die Landespressegesetze unterscheiden zwischen verschiedenen Veröffentlichungen und kennen Ausnahmen. Auch die Frage, ob eure Zeitung von der Schule oder eigenständig vom Jahrgang herausgegeben wird, kann wichtig sein.
Ein Beispiel: In NRW verlangt § 8 für erfasste Druckwerke Namen beziehungsweise Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers. Beim Selbstverlag sind stattdessen die entsprechenden Angaben zum Verfasser oder Herausgeber vorgesehen. Für periodische Veröffentlichungen kommen weitere Angaben zur verantwortlichen Redaktion hinzu. Nicht jede jährlich erscheinende Abizeitung ist deshalb automatisch eine periodische Veröffentlichung im Sinne dieses Gesetzes. Landespressegesetz NRW, §§ 7 und 8
Auch das staatliche ISB in Bayern unterscheidet in seinen Hinweisen zwischen einer Schülerzeitung als Einrichtung der Schule und einer eigenständig herausgegebenen Zeitung. Übernehmt deshalb nicht ungeprüft ein Impressum aus einem anderen Bundesland oder vom vorherigen Jahrgang. ISB Bayern: Rechtliche Anforderungen an Schülerzeitungen
Welche Angaben solltet ihr vorbereiten?
Klären solltet ihr insbesondere, wer tatsächlich herausgibt, wer als Drucker einzutragen ist und welche vollständigen Namen und Anschriften dafür erforderlich sind. Prüft außerdem, ob eine verantwortliche Redaktion benannt werden muss. Ein bloßer Eintrag wie „Abikomitee 2027“ ersetzt erforderliche Personenangaben und Anschriften nicht.
Unser Tipp für die Organisation: Bestimmt frühzeitig eine Person im Team, die diese Angaben mit den Beteiligten abstimmt. Eine schulische Ansprechperson kann euch bei der Einordnung helfen. Tragt niemanden ohne vorherige Abstimmung als verantwortlich ein.
Impressumvorlage in Abifix einfügen
In Abifix müsst ihr die Gestaltung nicht bei null anfangen. Unter „Seiten anordnen“ könnt ihr über „Seite hinzufügen“ nach „Impressum“ suchen und eine Vorlage auswählen.
Ersetzt die Platzhalter durch die Angaben für eure Abizeitung und prüft, welche Informationen in eurem Bundesland erforderlich sind. Kontrolliert auch vorgegebene Angaben zum Druck und ergänzt nötige Anschriften. Die Vorlage hilft bei der Gestaltung, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung.
Welche Fotos dürft ihr in der Abizeitung verwenden?
Bei einem Foto müsst ihr zwei Fragen auseinanderhalten: Dürft ihr das Bild der fotografierenden Person nutzen? Und dürfen die Menschen darauf in eurer Abizeitung abgebildet werden?
Einwilligung der abgebildeten Personen
Für das Verbreiten erkennbarer Personenbilder ist grundsätzlich die Einwilligung der abgebildeten Person erforderlich. Gesetzliche Ausnahmen gibt es, sie gelten aber nicht pauschal für jedes Gruppenfoto. Allein die Zahl der Menschen auf einem Bild macht die Veröffentlichung nicht automatisch zulässig. § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG
Praktisch ist eine dokumentierte Freigabe für den vorgesehenen Zweck: Welches Bild erscheint in welcher Abizeitung und an wen wird diese verteilt? Eine Freigabe für das gedruckte Buch ist nicht automatisch eine Freigabe für Instagram oder eine öffentlich zugängliche PDF.
Bezieht bei Minderjährigen auch die Sorgeberechtigten ein und klärt, welche Einwilligungen im konkreten Fall erforderlich sind. Berücksichtigt dabei ebenso den Willen der Jugendlichen. Die Hinweise des bayerischen Kultusministeriums zeigen für schulische Veröffentlichungen, wie wichtig freiwillige und auf den jeweiligen Zweck bezogene Einwilligungen sind. Datenschutz an Schulen
Rechte am Foto selbst
Fragt außerdem die Person, die das Foto aufgenommen hat, oder den Rechteinhaber nach den passenden Nutzungsrechten. Das gilt auch bei professionellen Klassenfotos. Dass ihr selbst auf dem Bild seid oder eine Bilddatei besitzt, bedeutet nicht automatisch, dass ihr sie abdrucken dürft. Vereinbart bei Bedarf auch die Nutzung in einer digitalen Ausgabe. § 31 UrhG: Nutzungsrechte
Fremde Bilder, Texte und Zitate: Was ist erlaubt?
Ein Bild aus der Google Suche, ein Meme oder eine Grafik von Pinterest ist nicht allein deshalb frei verwendbar, weil ihr es herunterladen könnt. Nutzt eigene Inhalte, holt eine passende Erlaubnis ein oder prüft die jeweilige Lizenz. Achtet dabei auch auf Bedingungen zur Namensnennung und zu Änderungen. Eine Quellenangabe allein ersetzt keine fehlenden Nutzungsrechte. § 31 UrhG
Für Zitate gibt es eine gesetzliche Erlaubnis, aber keinen allgemeinen Freifahrtschein. Das Werk muss bereits veröffentlicht sein und das Zitat einem nachvollziehbaren Zitatzweck dienen. Sein Umfang muss durch diesen Zweck gerechtfertigt sein. Ein dekorativer Songtext auf dem Cover oder ein längerer fremder Text wird nicht allein durch Anführungszeichen und einen Quellenhinweis zulässig. § 51 UrhG: Zitate
Unser Tipp: Führt beim Sammeln eine kleine Übersicht mit Bilddatei, Urheber, Herkunft und Freigabe beziehungsweise Lizenz. So müsst ihr die Rechte nicht kurz vor dem Druck mühsam rekonstruieren. Wenn eine Erlaubnis unklar bleibt, nehmt lieber ein eigenes Motiv.
Datenschutz bei Steckbriefen und persönlichen Angaben
Namen, Fotos und persönliche Antworten können personenbezogene Daten sein. Soweit die DSGVO auf eure Verarbeitung anwendbar ist, benötigt ihr eine passende Rechtsgrundlage. Eine Einwilligung ist eine Möglichkeit, aber nicht die einzige. Wer sich auf sie stützt, muss unter anderem Freiwilligkeit, ausreichende Information und Nachweisbarkeit beachten. BfDI: Informationen zur DSGVO
Für journalistische Veröffentlichungen können besondere datenschutzrechtliche Regeln gelten. Ob sie eure Abizeitung und die einzelnen Arbeitsschritte erfassen, sollte im Zweifel fachkundig geprüft werden. Ein Beispiel für solche Sonderregeln ist § 12 des Landespressegesetzes NRW. Landespressegesetz NRW
Für eure Organisation empfehlen wir unabhängig davon:
- Erklärt vor dem Ausfüllen, wofür ihr die Angaben sammelt und wer das fertige Buch erhält.
- Fragt nur Informationen ab, die ihr wirklich verwenden wollt. Private Telefonnummern und Wohnanschriften gehören nicht ohne guten Grund in einen Steckbrief.
- Beschränkt den Zugriff auf die gesammelten Inhalte auf die Personen, die ihn für das Projekt benötigen.
- Lasst die Beteiligten ihre Angaben vor dem Druck prüfen und bietet eine Ansprechperson für Korrekturen an.
- Klärt, wie lange ihr Arbeitsdateien und Freigaben benötigt. Vermeidet eine unbefristete Sammlung ohne Zweck.
Rankings, Kommentare und Gerüchte: Wo hört der Spaß auf?
Eine Abizeitung darf persönlich und lustig sein. Trotzdem ist „War doch nur Spaß“ kein pauschaler Schutz vor rechtlichen Folgen. Beleidigungen und ehrverletzende Tatsachenbehauptungen können strafbar sein. Besonders riskant sind Gerüchte, die ihr nicht belegen könnt. § 185 StGB: Beleidigung, § 186 StGB: Üble Nachrede
Unsere redaktionelle Empfehlung: Wählt freundliche Kategorien und streicht Beiträge, die jemanden bloßstellen. Aussagen über Gesundheit, Sexualität, intime Beziehungen oder private Probleme sind kein geeigneter Stoff für einen ungeprüften Jahrgangswitz. Prüft auch Kommentare und Bildunterschriften, nicht nur die großen Artikel.
Lasst die fertigen Seiten von einer zweiten Person gegenlesen. Wenn eine betroffene Person einen Beitrag als verletzend empfindet, nehmt das ernst und klärt es vor der Druckfreigabe.
Werbung und Veröffentlichung bewusst planen
Wenn Sponsoren eure Abizeitung unterstützen, sollten Anzeigen klar von euren redaktionellen Beiträgen zu unterscheiden sein. In NRW enthält § 10 für periodische Druckwerke eine ausdrückliche Kennzeichnungspflicht für bezahlte Veröffentlichungen, die nicht schon durch ihre Gestaltung als Anzeige erkennbar sind. Welche Regeln für eure Ausgabe gelten, hängt von ihrer Einordnung ab. Landespressegesetz NRW, § 10
Unser praktischer Rat: Macht Werbung deutlich erkennbar und stimmt die Verwendung von Logos und Anzeigenmotiven mit den Sponsoren ab. Klärt mit der Schule außerdem, unter welchen Bedingungen ihr das Buch auf dem Schulgelände verteilen oder verkaufen könnt.
Eine zusätzliche Veröffentlichung im Internet solltet ihr als eigenen Schritt planen. Prüft dafür erneut die Freigaben, Nutzungsrechte und die für das konkrete Onlineangebot geltenden Pflichten. Dieser Leitfaden konzentriert sich auf die gedruckte Abizeitung und ist keine vollständige Prüfung aller denkbaren Veröffentlichungsformen.
Checkliste vor der Druckfreigabe
- Herausgeberschaft klären: Steht fest, wer die Abizeitung herausgibt und wer offene rechtliche Fragen prüft?
- Impressum kontrollieren: Sind die für eure Veröffentlichung erforderlichen Angaben vollständig und alle Platzhalter ersetzt?
- Fotos prüfen: Sind sowohl die Bildrechte als auch die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen geklärt?
- Fremde Inhalte kontrollieren: Decken Lizenzen oder Erlaubnisse die geplante Nutzung ab und sind nötige Quellenangaben vorhanden?
- Persönliche Angaben durchsehen: Wissen die Beteiligten, was veröffentlicht wird, und wurden Korrekturen berücksichtigt?
- Rankings und Kommentare gegenlesen: Enthält keine Seite ungeprüfte Gerüchte oder bloßstellende Beiträge?
- Anzeigen prüfen: Sind bezahlte Inhalte klar erkennbar und die verwendeten Motive abgestimmt?
- Endfassung gemeinsam prüfen: Habt ihr die tatsächliche Druckvorschau kontrolliert, statt nur einzelne Entwurfsseiten?
So geht ihr gut vorbereitet in den Druck
Kümmert euch um Rechte und Freigaben nicht erst am letzten Abend. Wenn ihr Verantwortlichkeiten früh klärt und eure Quellen ordentlich sammelt, bleibt mehr Zeit für die Gestaltung und eure gemeinsamen Erinnerungen.
In Abifix könnt ihr eure Seiten gestalten, die Impressumvorlage ergänzen und das Buch vor der Bestellung in der Vorschau prüfen. Die inhaltliche und rechtliche Prüfung eurer Beiträge bleibt dabei ein eigener wichtiger Schritt. Bei offenen Rechtsfragen hilft eine dafür qualifizierte Beratung.
